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gemäß den geltenden Vorschriften des Steuerberatergesetzes (§6 Nr. 3+4 StBerG) wickeln wir für Sie Ihre laufende Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ab.

Wir übernehmen für Sie die laufenden Meldungen pünktlich und den Vorschriften entsprechend.

Die Vorschriften im Personalwesen sind heute so komplex, dass es unvermeidlich ist, aktuell geschult zu sein. Übertragen Sie uns die Aufgaben zu einem vernünftigen Preis und konzentrieren Sie sich mit Ihrem Personal auf Ihr Kerngeschäft.

Für die Baubranche können wir Ihnen auch Lösungen anbieten, die den speziellen Vorschriften im Baugewerbe (Baulohn) entsprechen.

Herr Schwenger informiert Sie gerne. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

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